Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h auf der BAB 72, km 104,7, Gem. Chemnitz, FR Hof – Leipzig überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 mit Foto 126 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen
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