Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 18 km/h in Schwerin, Ludwigsluster Chaussee, Karl-Marx-Allee, FR Ludwigslust überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Frontfoto 68 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin
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