Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h in Trendelburg, OT Stammen, B 83, Nahbereich Bushaltestelle überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 74 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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