Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83558, Maitenbeth, auf der B 12, Thal_Straßmaier, Höhe Hs.-Nr, 5 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor mit Foto 74 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

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