Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Minden-Meißen, auf der B 482, südliche Abfahrt zur B 65, FR Norden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax TPH-S ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

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