Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bonn, Konrad-Adenauer-Damm, Höhe Lichtmast Nr. 86 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 63 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 13 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Bonn übersandt.

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