Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wabern, auf der B 253, in Höhe Abfahrt Mülldeponie die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 129 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Sensormessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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