Am 07.12.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 138 km/h der erforderliche Abstand von 69,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mindelheim, auf der A 96, Richtung Lindau, Abschnitt 640, km 0,830 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Beweismittel: Vekehrskontollsydtem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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