Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 13.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Rottendorf , auf der BAB 7, Abschnitt 260, km 5,38, Richtung Füssen um 39 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 119 km/h, Beweismittel: Messgerät: PoliScan Speed – mobil- , Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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