Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 270, Esterholzer Kreuz, km 6.3/6.2, FR Uelzen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage TRAFFIPHOT stat. Geschw. ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 123 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Zeugenfragebogen
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