Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nörten-Hardenberg, Gem. Nörten, auf der B 3, i.H. Abs. 272, Station 157, FR Northeim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 93 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, stat. Anlage ESO ES3.0, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandt.
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