Die Zulässig Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 09.09.2015 mit 74 km/h bei erlaubten 60km/h um 14 km/h in 10713 Berlin, BAB 100 Süd, überschritten.
Verstoß gegen § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitung durch Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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