Auf der BAB 113, km 0,22, in FR Dresden wurde am 05.10.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: ES3.0 124 km/h. 

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee/Internetwache Brandenburg

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