In Gessertshausen, auf der B 300, Abschnitt 760, km 2,5, Richtung südwestlich wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.11.2015 um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage 135 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: MessgerätEinseitensensor ES3. 0
Anhörungsbogen wurde durch die Bußgeldstelle Straubing übersandt.
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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