Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 15.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ingolstadt, Manchinger Straße, vor BAB Brücke, Richtung auswärts um 14 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 64 km/h mit Messgerät ES3.0 – mobil –

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.