Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 15.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ingolstadt, Manchinger Straße, vor BAB Brücke, Richtung auswärts um 14 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 64 km/h mit Messgerät ES3.0 – mobil –
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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