Mit 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der BAB 10, bei km 81,9, FR AD Nuthetal außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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