Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 84,0, in Richtung AD Nuthetal begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto 115 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen

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