Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 13, km 141,7, Gem. Radeburg, Fahrtrichtung Berlin – Dresden um 43 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 163 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES 8.0. 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen erhob 160,00 € Bußgeld
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