Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 09212, Limbach-Oberfrohna, Hartmannsdorfer Straße, Höhe Auffahrt 72, Hof / Chemnitz, Fahrtrichtung Ostring mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von übersandt.
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