Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in 26188, Edewecht-Jeddeloh II, Höhe Fußgängerampel, AN Papenburg AB Oldenburg, FR Oldenburg festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 86 km/h. Die mit Lasergerät dokumentierte Übertretung betrug 26 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ammerland übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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