Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 89584, Ehingen-Gamerschwang, B 311, Alte Bundesstraße 19, FR Ehingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 86 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ehingen übersandte Zeugenfragebogen
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