Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bergkamen, auf der BAB 2, bei km 415,900, FR Oberhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 113 km/h durch Messung mit PoliScan Speed. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 53 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen
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