Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, Ludwig-Erhard-Allee, Höhe Herbert-Wehner-Platz, Fahrtrichtung Kennedyallee die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen
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