Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Breb.-Fechingen, A 6 Ende Fechinger Talbrücke, Rtg. Mannheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Vitronic FM 1, Vitronic Trailer, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.

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