Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, Oldenburger Straße, FR einwärts mit 37 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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