Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Burghaun/Gruben, B 84, vor Einmündung Steinbacher Str. i.R. Fulda wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 87 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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