Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 2, FR Hamburg Gemeinde die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die mit TraffiStar S 330 mit Frontfoto festgestellte Geschwindigkeit betrug 83 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen

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