Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 43 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 123 km/h
Verletzte Vorschriften: § 18 Abs. 5, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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