Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ludwigshafen, B 9, Gem. Ludwigshafen, Höhe Dürkheimerstraße, FR Frankenthal  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 108 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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