Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Mönchengladbach, A 61, km 34,640, RF Koblenz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von übersandt.
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