Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Bahnstraße, Höhe Hausnr. 177, FR Monschauer Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 38 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit SpeedoPhot mobil mit Frontfoto ergab 68 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Zeugenfragebogen

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