Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, auf der Weseler Straße, Lat. 28, RF Innenstadt begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 21 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Formular Zeugenbefragung

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