Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Ständlerstraße, Lichtmast 10, Ri. Osten mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 in Enforcement Trailer und Tatfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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