Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Niedernberg, B 469, Abschnitt 200, km 2,150, Ri. Amorbach ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 163 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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