Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Parchim 01, B 191, Abs. 180, km 10,440, Ri. Zentrum um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Vordruck Anhörung
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