Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Ratingen, auf der BAB 3, bei km 92,275, FR Oberhausen überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 129 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Zeugenfragebogen

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