Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Würzburg, auf der B 19, Abschnitt 780, km 0,0, Richtung Schweinfurt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 104 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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