Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rostock, auf der B 103, Ecke Güstrower Straße, Warnemünde mit 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen und wurde mit Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 € geahndet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel:Messung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandt.

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