Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 21.09.2015 in Gemarkung Horst, A 7, km 18.4, Richtung Hannover um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Livtec.XV.3. 105 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Harburg
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