Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 112, Lebuser Chaussee 16 Richtung Frankfurt Oder überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit TRAFFIPHOT stat, Geschw. V mit Frontfoto ergab 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Frankfurt (Oder) übersandte Zeugenfragebogen

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.