Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 112, Lebuser Chaussee 16 Richtung Frankfurt Oder überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit TRAFFIPHOT stat, Geschw. V mit Frontfoto ergab 92 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt (Oder) übersandte Zeugenfragebogen
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