Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der B 4, Steddorfer Kreuz, Kreuz Bien.-Ebersdorf, FR Uelzen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TRAFFIPHOT stat. Geschwindigkeit 97 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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