Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abschnitt 535, km 0,0, FR BAB 10/AS Spandau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 96 km/h mit Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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