Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abschnitt 535, km 0,2, zwischen Nauen und Berlin, FR Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h. Durch Lasermessung mit PoliScan Speed wurden 112 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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