Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, im Abschnitt 535, bei km 0,0, Nauen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 105 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messprotokoll PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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