Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 51, bei km 1,6, Beginn Brücke, in der Gem. Neuendorf, FR Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 123 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Messgerät PoliScan Speed. Bußgeld 90,00 €, erhöht, wegen Voreintragung
Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlassen.

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