Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, bei km 168,655  in FR Frankfurt/O, Prenzlau  um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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