Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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