Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Bereich von km 168,7, in FR Hamburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 84 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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