Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 169,6, FR Frankfurt/O., Prenzlau die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 90 km/h bei zulässigen 60 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h. 

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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