Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 23.09.2015 auf der BAB 10, km 24.1, Fahrtrichtung AS Erkner, um 53 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtschranke/Einseitensensor 93 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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